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Liquidation GmbH,Fortführung Geschäfte oder Abwicklung schwebender Geschäfte,UStVA,KSt

Unsere Mandantin (GmbH) ist seit Anfang des JAhres 2020 gemäß entsprechendem Gesellschafter-Beschluss in Liquidation. Liquidator ist der bisherige Geschäftsführer. Aktuell zeigt sich, dass die GmbH wohl das Thema der Liquidation noch sehr stiefmütterlich angeht – so wurden uns erst in den letzten Tagen Ausgangsrechnungen an Kunden sowie Belege über Anlagenverkäufe und auch Eingangsrechnungen für Materialbezug vorgelegt, die jeweils nach dem Datum der Liquidations-Eröffnung ausgestellt/erfolgt sind. Unsere Rückfrage: 1) Soll/kann hier die Finanzbuchhaltung erstellt werden bzw. die UStVA übermittelt werden „wie bisher“? Oder wird ein anderes Procedere empfohlen, um diese Sachverhalte abzubilden? 2) Wäre im Zweifel eine neuerliche Beschlussfassung empfehlenswert, die den Liquidationszeitraum erst dann definitiv freigibt, sobald alle laufenden Geschäftsvorfälle „abgearbeitet“ sind?
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