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Studentenprivileg,Nebenjob

Eine Studentin, geb. 1999, bezieht Halbwaisenrente und ist bei ihrem Vater in der Familienversicherung krankenversichert. Sie möchte eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit (Handel) aufnehmen. Auf die Halbwaisenrente sind keine Beiträge zu zahlen!? Wie verhält es sich wenn die 445-EUR-Grenze einschließlich Halbweisenrente überschritten wird? Der Aufwand für den Handel wird 15 Std./Woche nicht überschreiten. Wie verhält es sich, wenn neben der Halbwaisenrente ein 450-EUR-Job ausgeübt wird mit der Krankenversicherung?
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