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Unsere Mandantin handelt antiquarisch mit Orden und Ehrenzeichen u.a. (Differenzbesteuerung, sofern möglich). Auf einer Internetseite stellt die Mandantin dazu die Stücke aus, die Kunden kaufen können. Nun hat unsere Mandantin einen „VIP-Zugang“ errichtet. Hier können Interessenten gegen eine „VIP-Gebühr“ von 49 Euro p.a. einen VIP-Zugang erwerben. Auf Nachfrage teilte unsere Mandantin mit, dass über diesen Zugang die Mitglieder einige Stücke bevorrechtigt kaufen, die eben nur den VIP-Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Des Weiteren können die VIP-Mitglieder über diesen Zugang das Archiv ansehen. Hier sind die Ordnen und Ehrenzeichen eingestellt, die je verkauft wurden. Nun ist eine Rechnung an eine natürliche Person (kein Unternehmer) in China auszustellen, des Weiteren eine Rechnung an eine Person im EU – Ausland (auch kein Unternehmer). Wie ist die Rechnung bezüglich der Umsatzteuer zu erteilen? Wir sind uns nicht sicher, ob es sich um eine auf elektronischen Weg erbrachte Dienstleistung handelt. Das Finanzamt war sich unsicher bei deiser Frage.
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