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Der Gewerbetreibende führt ein Restaurant und pachtet dabei die Räumlichkeiten umsatzsteuerpflichtig an. Der Pachtvertrag läuft grds. bis Mitte 2015 (monatliche Pacht netto: € 1.300,00); Verpächter und Pächter schließen aber im November 2014 einen Aufhebungsvertrag (Beendigung Mitte Dezember 2014) mit dem Inhalt, dass der Verpächter an den Pächter eine Abstandszahlung von pauschal 3.700,00 € leisten muss. Ist in dem Betrag Umsatzsteuer enthalten? Wenn ja, muss eine gesonderte ordnungsgemäße Rechnung vom Pächter für den Vorsteuerabzug angefordert werden oder ist der Aufhebungsvertrag ausreichend? Im Aufhebungsvertrag wird Umsatzsteuer nicht erwähnt.
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