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M betreibt ein Hotel. Berechnet werden die Übernachtung netto 90,00 € sowie ein Frühstück für netto 10,00 €. In dem für die Übernachtung berechneten Betrag (netto 90,00 €) sind die Benutzung des Hotelparkplatzes, die Nutzung des W-Lans sowie die Benutzung des Hotelschwimmbads nebst Fitnessraum enthalten. Können diese in dem Entgelt für die Übernachtung enthaltenen Leistungen mit 7% Umsatzsteuer berechnet werden oder müssen Sie (anteilig) mit 19% Umsatzsteuer berechnet werden?
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