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Ein Reisebüro vermittelt Pauschalreisen sowie einzelne Flüge und erhält dafür entweder vom Reiseveranstalter eine Provision oder berechnet (nach dem sogenannten Nullprovisionsmodell) dem Kunden ein Vermittlungsentgelt, das, je nach Reiseziel, zu 100 %, zu 25 %, zu 5 % oder überhaupt nicht in Deutschland steuerpflichtig ist. Zum Teil werden Pauschalreisen sowie getrennte Flüge zu einem einheitlichen Vorgang (einer Reise) zusammengefasst. Soweit der Kunde die Reiseleistungen an das Reisebüro bezahlt (sogenanntes Agenturinkasso) und der Kunde sich dabei bei der Bezahlung einer Kreditkarte bedient, wird dem Kunden ein Serviceentgelt für die Nutzung der Kreditkarte auf eigene Rechnung des Reisebüros in Rechnung gestellt. Dieser Zuschlag erfolgt, um die erheblichen Disagiobeträge. die dem Reisebüro durch die Kreditkartenunternehmen berechnet werden, kostenmäßig zu kompensieren. Ist das Entgelt für die Kreditkartennutzung für das Reisebüro in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig?
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