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Bei meinem Mandanten handelt es sich um eine Möbelhandlung mit Schreinerei, die Ihren Firmensitz in Berchtesgaden hat. Nun wurde von der Firma eine Rechnung an einen Privatkunden aus Salzburg/Österreich gestellt. Die Rechnung lautet über „inklusive Lieferung und Einbau“. Gekauft wurde hier ein Schlafzimmer. Bei der Lieferung handelt es sich um Handelsware aus dem eigenen Geschäft. Keine selbst hergestellten Möbel. Die Lieferschwelle nach Österreich wird nicht überschritten. Ist diese Rechnung mit 19% deutscher Umsatzsteuer oder mit 20% österreichischer Umsatzsteuer zu stellen?
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