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Mandant betreibt Gaststätte mit Pension und Ferienwohnung. Pension und Ferienwohnung sind zur kurzfristigen Vermietung gedacht. Nun wird die Ferienwohnung an einen Gast für 7 Monate vermietet. Da die Ferienwohnung auch zur kurzfristigen Vermietung angeboten wurde, ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen (A 4.12.9 (2) S.2 UStAE). Da ja die 6-Monatsgrenze überschritten ist, kommt eigentlich der ermäßigte Steuersatz auch nicht in Betracht. Muss die Vermietung nun dem Regelsteuersatz unterworfen werden?
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