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Meine Mandantin ist ausgebildete Podologin. Sie bietet neben einer normalen Fußpflege auch medizinische Fußpflege an. Sie rechnet aber nicht über die Krankenkassen der Patienten ab. Frage 1: Muss ich diese Tätigkeiten voneinander trennen? Frage 2: Sind beide Tätigkeiten umsatzsteuerbefreit? Frage 3: Ist die Fußpflege gewerblich?
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