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Unser Mandant betreibt eine Spielhalle, in der er Tageszeitungen auslegt, die Kosten für diese Zeitungen berechnet er zu 50% an den Betreiber der Gastronomie in dieser Spielhalle weiter. Wir haben die Auffassung vertreten, dass die Weiterberechnung des 50%igen Kostenanteils mit 19% Umsatzsteuer zu erfolgen hat. Der Betreiber der Gastronomie vertritt die Auffassung, dass die Weiterberechnung der Kosten für die Tageszeitung mit 7% erfolgen muss.
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