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Mein Mandant erwirbt in den USA Oldtimer, für die er in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer mit 7% bezahlt. Der Zoll erstellt für jedes Fahrzeug ein Gutachten, aus dem deutlich hervorgeht, dass es sich um ein Sammlungsstück handelt. Mein Mandant bereitet die Fahrzeuge anschließend in Deutschland auf und baut ausschließlich Originalersatzteile ein. Dann werden die Fahrzeuge neu durch den TÜV/DEKRA zugelassen, erhalten eine neue Betriebserlaubnis für die EU und werden dann verkauft. Welcher Steuersatz ist für den Verkauf anzuwenden?
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