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S überträgt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Mietwohngrundstück auf eine GbR, die zu je einem Drittel seinem Sohn und seinen beiden Enkelkindern gehört (Kinder des Sohnes) und eigens zu diesem Zweck gegründet wurde. Er behält sich ein lebenslängliches unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Der Steuerwert des Grundstücks beträgt ca. 200 T€, so dass keine Schenkungssteuer anfällt. Für Zwecke der Schenkungssteuer ist die abzugsfähige Nießbrauchsverpflichtung mit 136.610 € errechnet worden (56. Lj. vollendet bei Schenkung, Faktor 13,661 lt. BMF).Frage: Grundstücksschenkungen unter Lebenden unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, Schenkungen unter einer Auflage unterliegen der Besteuerung jedoch hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Wie ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer – 136.610 € und wenn ja – obwohl keine Schenkungssteuer anfällt?
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