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Der Grundstückseigentümer A hat das Grundstück in 2014 erworben und Grunderwerbsteuer bezahlt. Es ist geplant, das Grundstück zu bebauen. Hierfür werden sich der Grundstückseigentümer A und 2 Architekten zu einer Gesellschaft in Form der GmbH & CoKG zusammenschließen. Frage: Kann das Grundstück des A in sein Sonder-BV bei der GmbH & CoKG eingelegt werden, ohne das Grunderwerbsteuer (nochmal) ausgelöst wird? Zu welchem Wert ist das Grundstück einzulegen? Es ist beabsichtigt, das gesamte Grundstück nach Bebauung zu verkaufen.
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