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Unser Mandant kauft ein Grundstück für 600 TEUR. Gleichzeitig zahlt er für die Projektierung - Baureifmachung, Bauplanung und Baugenehmigungskosten - 550 TEUR einschl. UST.Frage: Unterliegen die Projektierungskosten der Grunderwerbsteuer? Liegt eine Wertschöpfung des Grundstücks vor, die zur Grunderwerbsteuer führt? Unser Mandant ist Bauunternehmer und wird die Baumaßnahme mit seiner Baugesellschaft durchführen.
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