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Eine Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C, ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. A und B sind Ehegatten. A und B sind zu je 25%, C zu 50% beteiligt. C will ausscheiden. Sein Anteil wird übernommen von A, B und einer fremden Bauträger-GmbH mit dem Ergebnis, dass jeder zu 1/3 beteiligt ist. Das Grundstück soll durch die Bauträger-GmbH mit einem Mietwohngrundstück bebaut werden. Die Bauantragstellung ist durch Erbengemeinschaft bereits erfolgt. Der Notar schlägt vor, im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf bzw. der Anteilsaufstockung das zu bebauende Grundstück gleich zu teilen. Es soll somit Teileigentum entstehen, dass im Ergebnis den Drittelanteilen der Beteiligten entspricht. Ich sehe darin das Problem der Annahme eines einheitlichen Vertragswerks. Teilen Sie meine Meinung?
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