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Ein Grundstück wird von einer Personengesellschaft an eine andere, beteiligungsidentische Personengesellschaft veräußert. Unter Anwendung der Regelungen des § 6 Abs. 3 GrEStG folgt, dass eine Festsetzung der Grunderwerbsteuer entfällt. Wie verhält es sich mit der Nachlauffrist, wenn innerhalb von fünf Jahren - ein Gesellschafter aufgrund von Todes wegen austritt, jedoch der Erbe für ihn eintritt - ein Gesellschafter stirbt, der Anteil den verbleibenden Gesellschaftern anwächst jedoch gleichzeitig eine Abfindung an die Erben gezahlt wird? Wird auf den ursprünglichen Grundstückserwerb nachträglich Grunderwerbsteuer erhoben?
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