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Die X-AG und die Y-AG haben am 31.01.2008 eine GmbH & Co KG errichtet. Beide Aktiengesellschaften sind zu 50,0% als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Die X-AG hat zu Gunsten der GmbH & Co. KG mit Vertrag vom 02.02.2009 ein Erbbaurecht über 25-Jahre für das Betriebsgrundstück bestellt. Der Barwert der Erbbauzinsen wurde als Kapitalrücklage in die GmbH & Co. KG eingebracht. Nun ist das Ausscheiden des anderen Kommanditisten (der Y-AG) zum 15.01.2015 geplant. Die X-AG übernimmt die gesamten Anteile. Würde hierbei Grunderwerbsteuer auf das Erbbaurecht anfallen? Wie wäre es zu beurteilen, wenn ein neuer Gesellschafter 6,0 % erwirbt und die X-AG nur 44,0%?
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