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Herr G ist zu 50% Gesellschafter der XY GmbH und als Geschäftsführer im HR eingetragen.Herr H ist kein Gesellschafter der XY GmbH, ist jedoch ebenfalls als Geschäftsführer im HR eingetragen.Fragen:1. Ist eine Geringfügige Beschäftigung mit 450,00 € Vergütung bei Herrn G zulässig?2. Ist eine Geringfügige Beschäftigung mit 450,00 € Vergütung bei Herrn H zulässig?Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
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