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- Zuschläge für Sonntagsarbeit
- Überstundenspende für Flüchtlinge
Eine Apotheke ist in an den Tarifvertrag gebunden und dieser besagt, dass für Sonntagsarbeit neben der Überstundengrundvergütung ein Zuschlag i. H. v. 85% vom Grundlohn zu zahlen sind. Lt. Gesetz sind 50% Zuschlag steuer- und sv-frei. Handelt es sich hierbei um einen Freibetrag oder eine Freigrenze? Ist die Abrechnung korrekt, wenn ich 50% steuerfrei abrechne und 35% steuerpflichtig?
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