Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine Apotheke ist in an den Tarifvertrag gebunden und dieser besagt, dass für Sonntagsarbeit neben der Überstundengrundvergütung ein Zuschlag i. H. v. 85% vom Grundlohn zu zahlen sind. Lt. Gesetz sind 50% Zuschlag steuer- und sv-frei. Handelt es sich hierbei um einen Freibetrag oder eine Freigrenze? Ist die Abrechnung korrekt, wenn ich 50% steuerfrei abrechne und 35% steuerpflichtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen