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Ist es steuer- und sozialversicherungsrechtliche zulässig, in Verbindung mit einem Firmenwagen einen Gehaltsverzicht mit seinem Arbeitnehmer zu vereinbaren? Bsp. Der Arbeitnehmer muss auf 100,00 € Gehalt verzichten und bekommt dafür einen Firmenwagen gestellt, für den dann der geldwerter Vorteil nach der 1% Regelung etc. abgerechnet wird. Wenn ja, wie muss so eine Vereinbarung aussehen bzw. was muss sie beinhalten? Darf der Gehaltsverzicht auch auf der Lohnabrechnung sichtbar (mit Minuslohn/Gehaltsverzicht PKW) ausgewiesen werden?
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