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Sachverhalt:Ein Arbeitnehmer befindet sich auf einer eintägigen beruflichen Auswärtstätigkeit. Die Abwesenheitszeit beträgt 10 Stunden. In der Mittagszeit verpflegt er sich in einer Gaststätte iHv 30 €. Er reicht diese Gaststättenrechnung bei seinem Arbeitgeber zur Erstattung ein. Der Arbeitgeber erstattet ihm den gesamten Betrag von 30 €. Der Arbeitnehmer beantragt keine Erstattung einer Verpflegungspauschale beim Arbeitgeber.Fragen:Wie und in welcher Höhe ist die Mahlzeit lohnzuversteuern? Ist die Versteuerung individuell durch die Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers zu versteuern oder kann der Arbeitgeber pauschal versteuern? Welche Dokumentationspflichten bzgl. dieses Sachverhaltes sind zu erfüllen? Was muss aus welchen Unterlagen hervorgehen?Alternative:Wie wäre zu verfahren (o.g. Fragen) wenn die Mahlzeit 70 € gekostet hätte?
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