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Für Einzelunternehmen gibt es vom BMF die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen). Somit ersparen sich die Unternehmen die Einzelaufzeichnungen. Wie ist dies nun bei einer GmbH? Wir haben einen Mandanten mit hochwertigen Spirituosen. Wie muss dieser Sachentnahmen aufzeichnen? Sind diese ähnlich wie beim Einzelunternehmer pauschal möglich? Welche Freigrenzen bzw. Freibeträge sind anwendbar?
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