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In unserer Mandantschaft befindet sich eine Montagefirma, die v.a.die Montagen von Einbauküchen übernimmt: Dazu habe ich folgende Fragen: 1) Handelt es sich bei der Montage einer festinstallierten Einbauküche um eine Bauleistung? 2) Hauptauftraggeber ist ein großes Küchenstudio in einem anderen Bundesland. Die einzelnen Kunden stammen ebenfalls aus der Region des Hauptauftraggebers. Um die Küchenmontagen durchführen zu können, übernachten die Monteure von Mo.-Fr.in der Nähe des Hauptauftraggebers und fahren von dort die verschiedenen Kunden an. a) Haben die Kundenmonteure grundsätzlich eine erste Tätigkeitsstätte? b) Da die Kundenmonteure ja regelmäßig in der Nähe des Hauptauftraggebers übernachten, gilt diesbezüglich die 3-Monatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen oder handelt es sich bei jedem aufgesuchten Kunden um eine neue Tätigkeit, so dass die 3-Monatsfrist hier nicht zur Anwendung kommt? (3-Monatsfrist = berufliche Tätigkeit länger als 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte).
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