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Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen die Lohnabrechnungen für eine GmbH. Die beiden Geschäftsführer waren bis 2010 beherrschende Gesellschafter und wurden sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Im Jahr 2010 wurden 10% Gesellschaftsanteile und im Jahr 2011 weitere 20 % Gesellschaftsanteile an einen Investor verkauft. In der Lohnabrechnung wurde die sozialversicherungsfreie Behandlung beibehalten und bisher wurde diese Praxis auch von keine Sozialversicherungsprüfung beanstandet. Nun haben die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Dt. Rentenversicherung Bund beide ab dem 01.01.2013 als SV-Pflichtig eingestuft hat. Aufgrund des Sozialversicherungsrechts kann der Arbeitgeber ja aber von seinem Arbeitnehmer nur für 3 Monat rückwirkend die Arbeitnehmeranteile einfordern. Wenn ich also die Lohnabrechnungen monatlich ändere ergibt sich ein Auszahlungsminus in Höhe der Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (die Änderungen der LSt-Abzüge mal außeracht gelassen), von denen die Geschäftsführer nur 3 Monate ausgleichen bzw. tatsächlich bezahlen. Für mich stellen sich folgende Fragen: 1. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden dann ja Arbeitnehmeranteile ausgewiesen, die gar nicht bezahlt wurden. Muss ich das korrigieren? 2. Handelt es sich bei dem nicht bezahlten Minusbetrag um eine Zuwendung des Arbeitgebers an die Geschäftsführer, die wiederum steuer- und sozialversicherungspflichtig wäre? 3. Muss diese dann als Nettolohn versteuert werden? Oder müssen die Lohnabrechnungen nur für die letzten 3 Monate geändert werden, und die Korrektur der restlichen Sozialversicherungsbeiträge erfolgt außerhalb der Lohnbuchführung (dann hätten wir zwar die richtigerweise bezahlten Arbeitnehmeranteile in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, aber der Sachverhalt wäre in der Lohnbuchführung nicht komplett nachvollziehbar)? 1. Wie wären die vom Arbeitgeber (mangels Verrechnungsmöglichkeit) bezahlten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung dann zu behandeln? Mit freundlichen Grüßen MF
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