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Der Vertrag über das Ausscheiden des Arbeitnehmers (AN) mit dem Arbeitgeber (AG) über Abfindung in Höhe von € 10.000,00 wurde im Dezember 2014 geschlossen. Die Auszahlung an den AN erfolgt im Januar 1015. Seit Januar 2015 ist der AN bei einem neuen AG beschäftigt, er hat hier die Lohnsteuerkarte III vorgelegt. Die Lohnsteuerklasse III hatte er auch bei dem ehemaligen AG. Fragen: 1. Kann oder muss der alte AG die Abfindung in Höhe von € 10 000,00 noch im Dezember 2014 dem Lohnsteuerabzug Stkl. III zuführen ? oder 2. muss der ausgeschiedene AN dem alten AG für Januar 2015 eine Lohnsteuerkarte VI vorlegen und entsprechend den Lohnsteuerabzug im Januar 2015 durchführen?
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