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Kleinunternehmer,Verzicht,Vorsteuerabzug

Frau S. (Kleinunternehmer, Umsatz T€ 16 p.a.) verpachtet seit 2019 ein unbebautes Grundstück für T€ 16 p.a. an den Unternehmer V (vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer). Auf dem unbebauten Grundstück werden Fahrzeuge und Bagger des Baubetriebs des V abgestellt. Im Pachtvertrag ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Frau S will nun im Jahr 2021 eine Halle auf dem Grundstück errichten. Mit dem Unternehmer V wird dann nach Errichtung der Halle am 01.07.2021 ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen. Im neu abzuschließenden Pachtvertrag wird auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet. Kann S die Vorsteuer aus den Rechnungen für die Herstellung der Halle ziehen, die ja zeitlich gesehen vor dem neuen Pachtvertrag vorliegen, oder wäre es sinnvoller, wenn sie ab Januar 2021 auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet?
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