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Tätowierer,Unternehmer

Sachverhalt: Ein Tätowierer aus Bulgarien (dort Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt – ist dort auch selbständig tätig und bei den Finanzbehörden gemeldet) ist u.a. als Gasttätowierer auch in anderen Ländern tätig; in unserem Fall auch in Deutschland jeweils immer für Tage bzw. wenige Wochen. Hierzu zahlt er in den Studios für den Tätowierplatz eine feste „Tages-Stuhlmiete“, übernachtet auch an diesen Orten. Der Tätowierer hat hier weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Muss dieser bulgarische Tätowierer für die Umsatzsteuer in Deutschland etwas beachten? Muss er sich in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren und Meldungen machen? Die Jahresumsätze in Deutschland betragen in jedem Fall unter 22 T€ jährlich.
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