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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Verzichtserklärung

Sachverhalt: Zahnarztpraxis richtet sich zum 01.01.2017 ein zahnärztliches Eigenlabor ein. Die Rechnung über den Kauf von Geräten ist vom 30.06.2016. Die Rechnung wurde 2017 bezahlt. Die Vorsteuer wurde im Jahr 2017 geltend gemacht, weil 2016 die Gemeinschaftspraxis noch Kleinunternehmer war. Für das Jahr 2016 wurde eine Umsatzsteuererklärung 2016 am 05.02.2018 abgegeben. Ein Bescheid wurde nicht erlassen. Ist im Jahr 2016 noch ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung möglich?
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