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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Verzichtserklärung

Sachverhalt: Zahnarztpraxis richtet sich zum 01.01.2017 ein zahnärztliches Eigenlabor ein. Die Rechnung über den Kauf von Geräten ist vom 30.06.2016. Die Rechnung wurde 2017 bezahlt. Die Vorsteuer wurde im Jahr 2017 geltend gemacht, weil 2016 die Gemeinschaftspraxis noch Kleinunternehmer war. Für das Jahr 2016 wurde eine Umsatzsteuererklärung 2016 am 05.02.2018 abgegeben. In dieser Erklärung wurden nur die Kleinunternehmer-Umsätze gemeldet. Ein Bescheid für das Jahr 2016 wurde nicht erlassen. Damit steht die Umsatzsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Festsetzungsverjährung ist noch nicht eingetreten durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2016 am 05.02.2018. Ist ein nachträglicher Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung für das Jahr 2016 möglich?
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