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Kleinunternehmer,Wechsel

Unser Mandant ist selbstständiger Finanzberater und führt überwiegt steuerbefreite Umsätze aus. In den Kalenderjahren 2017 bis 2019 hatten die steuerpflichtigen Umsätze die Kleinunternehmer-Grenze überschritten, weshalb die Besteuerung ab dem Jahr 2018 der Regelbesteuerung unterliegt. Im Jahr 2020 waren sie wieder mit 8.000 € weit darunter. Der Mandant möchte gerne wieder von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen. Ab wann ist es möglich? Kann bereits 2021 wieder der § 19 UStG angewendet werden, falls ja, wie?
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