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Kleinunternehmerregelung,Gesamtumsatz,innergemeinschaftliche sonstige Leistung

Die deutsche U GmbH erbringt Managementleistungen für den in Österreich ansässigen Unternehmer (O-GmbH). Die U-GmbH ist Kleinunternehmer. Beide Gesellschaften habe eine USt-ID-Nummer ihres Landes. Unseres Erachtens liegt der Ort für diese Leistungen gem. § 3a Abs. 2 UStG in Österreich. Frage: 1. Geht für die o.a. Leistungen der U-GmbH an die O-GmbH die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über, oder fallen die Umsätze unter die Kleinunternehmerregelung? 2. Sind diese Umsätze bei der Ermittlung der Grenze (von 22 T€ bzw. 50 T€) für die Kleinunternehmerschaft zu berücksichtigen?
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