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Verzichtserklärung,Bindungswirkung,§ 19 Abs. 2 UStG

Ein Mandant hat zwei Nebengewerbe angemeldet und erzielte mit beiden zusammen stets Umsätze, die die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten hatten. Im letzten Jahr hat er dann seine nichtselbständige Hauptbeschäftigung aufgegeben und eine Gastwirtschaft angemeldet. Dazu wurde zur Regelbesteuerung optiert, weil zum einen höhere Vorsteuerbeträge zu erwarten waren und natürlich der prognostizierte Umsatz die Kleinunternehmergrenze übersteigt. Die Gaststätte hat er nun wieder abgemeldet und geht wieder einer nichtselbständigen Tätigkeit nach. Die beiden Nebengewerbe bestehen noch. Fragen: 1. Kann der Mandant ab kommenden Jahr wieder zur Kleinunternehmerregelung übergehen, oder ist er für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden? 2. Wenn er alle Gewerbe abmeldet und im nächsten Jahr wieder anmeldet, kann dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden?
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