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KV für Kind,BMF v. 19.08.2013

Wir haben eine Mandantin, die mit ihrem zwischenzeitlich geschiedenen Ehemann ein gemeinsames minderjähriges Kind hat. Dieses Kind lebt im echten Wechselmodell abwechselnd bei beiden Eltern zu jeweils 50 % im Jahr. Das Kind ist mit Wohnsitz bei der Mutter/Mandantin angemeldet. Das Kind ist über den Vater in dessen privater KV/PV versichert, d.h., der Vater ist offizieller Versicherungsnehmer. Die Versicherungsbeiträge werden von beiden Eltern zu jeweils 50 % getragen. Wer kann die Versicherungsbeiträge (in der Anlage Kind) geltend machen? Das Finanzamt meint, eine Aufteilung käme nicht in Betracht. Trifft dies zu?
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