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§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG,dauernde Lasten,§ 35a Abs. 3 EStG

Die Eheleute D übertragen ihr Mehrfamilienhaus an den Sohn S. In dem Haus befinden sich drei Wohnungen: Die Kellerwohnung wird von dem Großvater von S unentgeltlich genutzt, die Erdgeschosswohnung wird von den Eheleuten bewohnt, die Dachgeschosswohnung wird von S genutzt. Ein Wohnrecht für D wird vereinbart und im Grundbuch eingetragen. In dem Übergabevertrag ist nicht ausdrücklich geregelt, dass S das Haus in einem ordentlichen Zustand erhalten muss. S führt Renovierungsarbeiten durch. Kann S die anteiligen Aufwendungen, die auf die Kellerwohnung und auf die Erdgeschosswohnung entfallen, als dauernde Lasten absetzen mit der Konsequenz, dass D die Aufwendungen zu versteuern haben und die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen können?
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