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Vorsorgeaufwendungen,Höchstbetragsberechnungen,§ 10 EStG

Einer meiner Mandanten (dt. unbeschränkt steuerpflichtige nat. Person) hat im Jahr 2019 folgende Zahlungen geleistet: An ein berufständisches Versorgungswerk (Rechtsanwälte) 16 TEUR, an die private Krankenkasse Basisbeiträge für 2019 i.H.v. 5,5 TEUR und Vorauszahlungen für 1,5 Jahre i.H.v. ca. 9 TEUR. Sind all diese Zahlungen im Jahr 2019 abziehbar oder wird ein Höchstbetrag erreicht/überschritten?
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