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Höchstbetrag,§ 10 Abs. 4 EStG,Kürzung des Höchstbetrags,Beihilfeberechtigung

Es geht um den Höchstbetrag bei den Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten. Die Ehefrau ist Pensionärin und privat krankenversichert. Der Ehemann hat im Veranlagungsjahr Arbeitslohn bezogen, allerdings nicht durchgehend. Es gab immer wieder Zeiten der Nichtbeschäftigung. Er hatte jedoch keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen und somit in den Zeiten der Nichtbeschäftigung auch keinen Krankenversicherungsanspruch. Durch die PKV der Ehefrau konnte er sich auch nicht familienversichern und hat sich deshalb in Zeiten der Nichtbeschäftigung ebenfalls privat krankenversichert. Die Frage ist nun, ob sich der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen auf 3.800 € oder auf 4.700 € beläuft.
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