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Rückzahlung Zulage,Riester-Rente

Ein Mandant schloss bei der XX Lebensversicherung AG Riesterverträge zu Gunsten seiner beiden Kinder ab. Er bezahlte diese Altersvorsorgebeiträge an die Versicherung. Für beide Verträge erhielt er Kinderzulage. Der Mandant lebt in Scheidung. Die Kinder leben bei der Mutter. Für die Jahre 2012–2017 wurden die gewährten Zulagen für die Kinder nun im Jahr 2019 zurückgefordert. Zahlungen leistete der Mandant nicht. Die zurückgezahlten Zulagen wurden wohl von den angesparten Vertragssummen gekürzt.   Frage 1) Hat diese Rückzahlung der Zulagen in den Jahren 2012–2017 in den Steuerveranlagungen des Mandanten eine Konsequenz? Frage 2) Kann der Mandant die zurückgezahlten Beträge im Jahr 2019 als zusätzliche Leistungen in die Altersvorsorge der Kinder steuerlich berücksichtigen?
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