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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Ausschluss

Fall: Mandant hat ein Gebäude erworben. Im Erdgeschoss war ein Kiosk. Den Mieter mit dem bestehenden Mietvertrag hat der Käufer übernommen. Der Vorbesitzer hatte den Mietvertrag mit dem Kioskbesitzer ohne MwSt abgeschlossen. Der neue Besitzer (Mandant) hat den Mietvertrag so übernommen und der Kioskbesitzer ist noch ein Jahr lang in den Räumen geblieben. Danach wollte der Mandant die gesamten Räumlichkeiten renovieren und dann entweder an einen neuen Gewerbetreibenden vermieten oder evtl. selbst gewerblich nutzen. Bei dem neuen Mietvertrag wollte der Mandant zur MwSt optieren und den Mietvertrag entsprechend ausfertigen (Nettomiete + gesetzl. MwSt). Frage: Dem Mandanten muss es als neuem Besitzer doch möglich sein, den Mietvertrag mit MwSt zu erstellen. Kann er dann auch aus allen Renovierungskosten die Vorsteuer geltend machen? Kann er dies auch, wenn er die Räume für seine eigene gewerbliche Tätigkeit nutzt?
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