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Einkommensteuer,Sonderausgaben,KV-Beiträge und Schulgeld

F war die Lebensgefährtin von V. Aus der Beziehung stammen die beiden minderjährigen Kinder K1 und K2. F war sehr vermögend und verstarb im Jahr 2015. Sie ordnete Testamentsvollstreckung an. K1 und K2 leben seitdem im Einfamilienhaus des V. Für den Unterhalt von K1 und K2 erhält V aus dem Vermögen der F einen Geldbetrag. Dieser wird aber nicht einem Konto des V gutgeschrieben, sondern einem extra von V für seine beiden Kinder K1 und K2 jeweils eingerichteten Konto, von denen die Krankenversicherungsbeiträge und Schulgeldzahlungen für K1 und K2 abgebucht werden. V besitzt Vollmacht für die beiden Konten. Wer (V, K1 oder/und K2) kann bis 2017 und danach die Schulgeldzahlungen und Krankenversicherungsbeiträge in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn K1 und K2 erstmalig für 2017 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert werden und K1 2019 volljährig wurde und ab 2020 studiert?
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