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Auszahlung Pensionszusage,Einmalzahlung,§ 22 Nr. 5 EStG

Sachverhalt:Der Gesellschafter-Geschäftsführer (= GGf) (50 % Anteile an der GmbH) hat eine Pensionszusage und will nun in Rente gehen. Die Pension ist zusätzlich zum Gehalt gewährt worden und es besteht eine Rückdeckungsversicherung.Laut Versorgungszusage hat der GGf bei Eintritt des Versorgungsfalls das Wahlrecht zwischen einer laufenden Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung.Er überlegt, ob er sich monatlich seine Rente auszahlen lässt oder eine Barabfindung nimmt.Fragen:1. Wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei einer monatlichen Zahlung bzw. bei einer Barabfindung in einer Summe?2. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei einer monatlichen Zahlung bzw. bei einer Abfindung in einer Summe?3. Kann man eventuell zunächst die monatliche Zahlung wählen und in einem anderen Jahr dann eine Barabfindung vereinbaren, da im laufenden Jahr durch das hohe Gehalt vermutlich die volle Steuerlast anfallen würde?4. Können Sie eventuell einen Tipp geben, wer ggf. den Barwert der Pensionsabfindung ermitteln kann? Macht sowas ggf. die Versicherung?
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