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Nießbrauch

Ein Besitzer eines Hotelgebäudes, welches Betriebsvermögen darstellt, hat dieses jahrelang an seine Ehefrau verpachtet, die dort einen Gaststätten- und Hotelbetrieb betreibt.Nun ist der Besitzer verstorben. Seine Ehefrau und seine Kinder erben zu je 1/3. Das Drittel der Ehefrau wird wohl in das Betriebsvermögen des Gaststätten-/Hotelbetriebs übertragen werden müssen. Wegen Nießbrauch kann keine Miete fließen.Führt dieser Vorgang zu einer teilweisen Betriebsaufgabe, die ja nicht gewollt ist?Oder muss die Mutter auf den Nießbrauch verzichten, um die Beendigung der Verpachtung zu vermeiden?
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