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Eigenleistung,Versicherungsentschädigung,Steuerpflichtig

Der Mandant übernimmt die Bauleitung zur Beseitigung eines Brandschadens an einem ihm und seiner Ehefrau gehörendem Haus, das sowohl zu eigenen als auch zu fremden Wohnzwecken genutzt wird. Die Versicherung entschädigt diese Leistungen mit einem Geldbetrag (ca. EUR 15.000,00). Sind diese Erstattungen im Rahmen der Steuererklärung als steuerpflichtig zu behandeln? Wenn diese Frage bejaht wird – unter welcher Einkunftsart sind diese Beträge dann zu erklären?
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