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Übertragung von GmbH-Anteilen (Wert ca. 35 Mio.). Es wird davon ausgegangen, dass Optionsverschonung möglich ist. Schenkungssteuer bei Regelverschonung wäre ca. EUR 1.000.000.Das Schenkungssteuerfinanzamt fordert nun auf, die Schenkungserklärung abzugeben. Die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Unternehmenswertes, des Verwaltungsvermögens usw. muss beim Betriebsstättenfinanzamt auch noch eingereicht werden.Generell wird ja empfohlen, bis zur Gewissheit über den Unternehmenswert und das Verwaltungsvermögen usw. die Regelverschonung zu beantragen. Dann müsste der Erwerber nun aber die EUR 1.000.000 mal bezahlen, bis die gesonderte Feststellung veranlagt ist und dann erst beim Schenkungssteuerfinanzamt die Optionsverschonung beantragen, um die 1 Mio. wieder erstatten zu lassen. Gedanken und Fragen hierzu:1) Der Antrag auf Optionsverschonung ist ja unwiderruflich. Ich habe gelesen, dass dieser Antrag ins Leere geht, wenn sich herausstellt, dass das Verwaltungsvermögen 20 % übersteigt. Nehmen wir mal an, es sind dann 23 % Verwaltungsvermögen. Bekommt man dann hoffentlich –„automatisch“ die Regelverschonung mit 85 % oder gar keine Verschonung? (Hier ist es genau genommen so, dass die Kinder die Anteile an der Verwaltungs-GmbH erhielten, welche 100 % der Anteile der Betriebs-GmbH hält; die Betriebs-GmbH ist 33 Mio. wert und die Verwaltungs-GmbH für sich 2 Mio.; bei beiden und somit auch konsolidiert gesehen dürften die 20 % deutlich unterschritten sein – siehe hierzu auch Gutachten 41098 vom 04.12.2018.)2) Stundung der Regelverschonung nach § 28 ErbStG geht ja nicht, da nicht von Todes wegen ... (Alternativen bzw. geht's doch anders?)3) Man könnte in der Schenkungssteuererklärung mal den Unternehmenswert halbieren (da ja beim Betriebs-FA noch nichts eingereicht ist) und somit die Steuerlast, die nun mal „vorab“ zu zahlen ist, deutlich senken, bis man dann vermutlich aufgrund der endgültigen Werte optieren kann. Ist dies ein gangbarer Weg oder sagt das FA im Nachhinein „leichtfertige Steuerverkürzung“, weil so niedrig angegeben wurde? Man könnte ja sagen, dass zu diesem Zeitpunkt das vereinfachte Ertragswertverfahren o.Ä. noch nicht durchgeführt war ...Können Sie etwas empfehlen, wie in solchen Fällen am besten vorgegangen wird?
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