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Nießbrauch,dingliches Nutzungsrecht,Grundstück

Unsere Mandantin ist eine AG und hat ein Gebäude, welches sie nach einer Sanierung/Projektierung wieder weiterverkaufen will, gekauft.Neben eines sofort fälligen Kaufpreises wurde außerdem eine Leibrente sowie für einen Teil des Objekts ein Wohnrecht für die Veräußerin bzw. ggf. für ihren längerlebenden Ehegatten als Gegenleistung vereinbart.Sind für das kapitalisierte und ggf. abgezinste Wohnrecht Anschaffungskosten entstanden, oder ist dieser Teil der Gegenleistung nicht zu berücksichtigen?Zusatzfrage (auch, wenn es nicht auswählbar ist): Besteht handelsrechtlich eine andere Sichtweise?
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