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Pensionskasse,Abfindung Kapitalwahlrecht,Ermäßigte Besteuerung § 34 EStG

Unser Mandant ging im Jahr 2017 in Rente. Im Jahr 2018 erhielt er aus einem Altersvorsorgevertrag 29 TEUR von der Allianz Pensionskasse AG. Hierfür wurden während der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses steuerfreie Beiträge eingezahlt. Besteuert wird im Jahr 2018 der volle Betrag unter § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG. Jetzt stellt sich die Frage, ob man die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG beantragen sollte, da die Zahlung zu einer Zusammenballung von Einkünften führt und schließlich für die Jahre der aktiven Berufstätigkeit bezahlt wird, oder ob es offene Verfahren zu diesem Thema gibt.
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