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Unser Mandant hat ein seit mehr als zehn Jahren vermietetes Objekt.Drei Einheiten (insgesamt 63,73 % der Fläche) werden zu Wohnzwecken und eine Einheit (36,27 % der Fläche) als Zahnarztpraxis genutzt.Die Einheit Zahnarztpraxis soll unentgeltlich an die Ehefrau übertragen werden.Ist es für die unentgeltliche Übertragung steuerlich relevant, ob die Aufteilung in Wohn- und Teileigentum gemäß § 8 WEG durch den bisherigen Eigentümer alleine und anschließend die Übertragung eines Miteigentumsanteils (verbunden mit dem Sondereigentum an der Zahnarztpraxis) auf seine Frau zu beurkunden, oder ob zunächst ein Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Zahnarztpraxis auf die Frau übertragen werden muss und dann im nächsten Schritt die Aufteilung des Grundstückes in WE/TE durch beide erklärt wird (Teilung nach § 3 WEG)?
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