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Veräußerung Dachfläche,Privates Veräußerungsgeschäft

Wir benötigen Ihre Hilfe bei folgendem Sachverhalt:Die Eigentümergemeinschaft „WEG X-Straße“ (Annahme: 25 Wohneinheiten bzw. Eigentümer, jeder somit 4 % Anteil an der WEG) plant die Aufstockung des Gebäudes.Zur Durchführung dieses Vorhabens soll die Dachfläche des Gebäudes (Flachdach) an einen Bauträger verkauft werden, damit dieser dann das Gebäude um ein weiteres Stockwerk aufstocken kann.Damit die Veräußerung an den Bauträger erfolgen kann, ist die Änderung der Teilungserklärung der WEG dahingehend geplant, dass jeder Eigentümer einen Teil seines Anteils an der WEG an den Bauträger verkauft.Die WEG ist der Ansicht, dass dieser Vorgang keine ertragsteuerlichen Konsequenzen auslöst und, falls doch, eine Steuerbelastung durch Zuführung des Erlöses zur Instandhaltungsrücklage vermieden werden könnte.Bei folgenden Fragen bräuchten wir Ihre Unterstützung:1.) Teilen Sie unsere Ansicht, wonach die (anteilige) Veräußerung des WEG-Anteils durch den jeweiligen Miteigentümer an den Bauträger einen Vorgang im Sinne des § 23 EStG auslösen kann, sofern die Wohnung nicht eigengenutzt ist und noch keine zehn Jahre seit Anschaffung verstrichen sind?2.) Teilen Sie unsere Ansicht, wonach die Besteuerung im Rahmen des § 23 EStG nicht dadurch verhindert werden kann, dass der Veräußerungserlös anteilig der Instandhaltungsrücklage der WEG zugeführt wird?
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