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Grundstücksveräußerung,Teilentgeltliche Anschaffung,§ 23 EStG

Spekulationsgewinn gem. § 23 EStG beim Verkauf einer WohnungSachverhalt:Frau P hat von ihrem Vater im Jahr 2012 eine Eigentumswohnung übertragen bekommen. Im Übertragungsvertrag wurde zusätzlich noch vereinbart, dass Frau P als Ausgleich noch einen Betrag von EURO 17.000,00 an ihren Vater bezahlen und auch noch das Restdarlehen von EURO 5.150,00 übernehmen muss. Der Teilwert der Eigentumswohnung lag im Jahr 2012 bei ca. 45.000,00 EURO. Der Vater hatte die Eigentumswohnung im Jahr 1995 für 50.000,00 DM gekauft. Frau P wohnt von 2012 bis 2015 selbst in der Eigentumswohnung. Seit Mitte 2015 wird die Eigentumswohnung von Frau P fremdvermietet. Frau P möchte jetzt die Wohnung für EURO 150.000,00 verkaufen.Frage:Nachdem Frau P nicht drei Jahre vor dem Verkauf die Wohnung selbst genutzt hat, muss Sie nun den teilentgeltlichen Teil der Wohnung nach § 23 EStG versteuern. Wie berechnet sich der teilentgeltliche Anteil an der Wohnung bzw. am Spekulationsgewinn?
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