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US Altersvorsorgepläne,Besteuerung ausländischer Rentenverträge,OFD Karlsruhe 16.10.2012

Wir haben zu folgendem Sachverhalt Rückfragen:Wir haben eine Mandantin. Diese hat die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Sie lebt seit 2001 in Deutschland und hat hier ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.Sie hat in den Jahren 1976 bis 1999 bei ihrem früheren Arbeitgeber in den USA in sog. 401(k)-Pläne einbezahlt. In den Jahren 1999 bis 2006 hat sie in sog. IRAs (individual retriment accounts) einbezahlt. Aus diesen Verträgen sollen nun Auszahlungen erfolgen (monatlich oder als Einmalzahlung). Die OFD Karlsruhe vom 16.10.2012 – S2257b/29 spricht bei der Versteuerung in Deutschland lediglich von „im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen“. Allerdings geht das DBA D-USA nach Art. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 23(3) a von einer unbeschränkten Steuerpflicht der Mandantin in den USA aufgrund ihrer US-amerikanischen Staatsbürgerschaft aus.Wie sind die o.g. Renten 401(k)-Pläne und IRAs jeweils bei monatlicher Auszahlung und bei Einmalzahlung in Deutschland zu versteuern?
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