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Grundstücksveräußerung,Zeitpunkt,Leerstand,eigene Wohnzwecke,§ 23 EStG

Unser Mandant hat mit notarieller Urkunde vom 1.2.2018 ein Grundstück mit Gebäude erworben und eine Anzahlung von 10.000 € geleistet. Gemäß Vereinbarung ist der restliche Kaufpreis am 31.3.2019 fällig, zu diesem Termin gehen Nutzen und Lasten über und die bisherige Eigentümerin muss das Objekt zu diesem Termin räumen.Unser Mandant will das Objekt selbst nutzen, eventuell aber neu bauen oder im Laufe des Jahres wieder veräußern.Fragen: 1. Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung der Anschaffung gem. § 23 EStG entscheidend: Urkunde oder Übergang Nutzen und Lasten bei Kaufpreiszahlung?2. Könnte unser Mandant das bestehende Haus abreißen, neu bauen und das neu errichtete Haus innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen, wenn er den Neubau ununterbrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat? Der Altbau würde ab Übergabe bis zum Abriss leer stehen.
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